Rudern @ Dresdenia Berlin
Dresdenia-Ruderer bald ohne Bootshaus?!


Streit um Dresdenia-Bootshaus vor dem Berliner Kammergericht

Bootshaus

Ruderer nun im sicheren Hafen?

 

Die Ruderabteilung der SV Dresdenia Berlin kann sich auf ihre Mitglieder verlassen. Es waren wieder mehr als 50 von ihnen anwesend, als es Anfang März in der Berufungsverhandlung vor dem 26. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin um die Frage ging, ob der Verkauf des Bootshauses durch den Vorstand des Gesamtvereins an den Grundstücksnachbarn Ruder-Union Arkona rechtens war. Und insgeheim schwang bei diesem Gerichtstermin die Hoffnung mit, dass Justitia die streitenden Parteien doch im Interesse der Sportlerinnen und Sportler versöhnen möge. Denn seit gut zwei Jahren kämpfen die Dresdenen gegen ihren eigenen Gesamtverein um ihr sportliches Zuhause.
Das Urteil der Berliner Richter verschaffte den Ruderern erst einmal Zeit zum Luftholen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins vom 30. Januar 2003 über den Verkauf des Clubhauses, so die Richter, ist nichtig. Ebenso der daraus resultierende Kaufvertrag zwischen der SV Dresdenia und der Ruder-Union Arkona. Das Gericht hielt aber auch fest, dass das Bootshaus und der Bootssteg Eigentum des Gesamtvereins SV Dresdenia Berlin sind. Doch auch in diesem Punkt fühlen sich die Ruderer auf der sicheren Seite, denn mehrere Ordner mit Rechnungen aus den zurückliegenden Jahrzehnten belegen, dass alle finanziellen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bootshaus getätigt wurden, von der Tilgung der Kredite bis hin zur Gardinenstange, ausschließlich von den Ruderern erbracht worden sind.
Das Urteil mit der detaillierten Begründung liegt nun seit einigen Wochen auf dem Tisch. Aber wie soll es weitergehen? Der Zivilsenat des Kammergerichts hat in seiner Begründung auf zwei interessante Aspekte hingewiesen: Das Bootshaus hätte nur verkauft werden dürfen, wenn eine qualifizierte Mehrheit von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder für den Verkauf gestimmt hätten. Und - auch diese Möglichkeit wurde aufgezeigt - wenn man der Ruderabteilung ein vergleichbares Ersatzgrundstück mit Wasserzugang angeboten hätte. Denn ohne einen derartigen Ersatz wäre den Mitgliedern der Ruderabteilung die Ausübung ihres Sports verwehrt gewesen. Keine dieser Voraussetzungen war jedoch erfüllt.
Auch nach dem Gerichtsurteil hatten die Ruderer versucht, ihren Vereinsvorstand zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Aber die Fronten sind hier wohl zu verhärtet, als dass man noch kameradschaftlich-fair miteinander umgehen kann, wie auch eine erweiterte Vorstandssitzung mit allen 18 Dresdenia-Sportabteilungen zeigte.
Das Kammergericht hatte für alle Parteien die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, "da der Rechtsstreit mehrere Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft", wie es in der Urteilsbegründung heißt. Die Revisionsfrist ist am 11. April abgelaufen, und sowohl der Vorstand des Gesamtvereins, der sich wegen dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen schon hoch verschulden musste, als auch die Ruderabteilung (die Ruder-Union Arkona ist offensichtlich aus dem Rennen ausgestiegen) wollen auch diese letzte Möglichkeit nutzen, um am Ende als eindeutiger Sieger den Ring zu verlassen. BGH-Anwälte prüfen gegenwärtig die Erfolgsaussichten. Aber wird es wirklich Sieger geben? Die bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich im Laufe der Zeit für die drei beteiligten Parteien - SV Dresdenia/Gesamtverein, SV Dresdenia/Ruderabteilung und Ruder-Union Arkona - schon mit rund 300.000 Euro beziffern. Man will sich gar nicht vorstellen, was man mit diesem Geld zum Wohle des Sports hätte machen können.

 

Jürgen Kapsch

 

© ruderSport 2005


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