Rudern @
Dresdenia Berlin
Dresdenia-Ruderer
bald ohne Bootshaus?!
Der große
BGH und
eine kleine Ruderabteilung
oder: Warum
ein Sportverein rund 440 000 Euro
an Juristen verpulvert, die im Sport
bestimmt besser investiert wären.
Von Jürgen
Kapsch

Wir hatten vor
längerer Zeit schon einmal darüber berichtet, wie der Hauptverein SV
Dresdenia Berlin e.V. mit allen Mitteln versucht, seine Ruderabteilung
von ihrem Wassergrundstück zu vertreiben, um damit dann die dicke Kohle
zu machen.
Das
liegt
Jahre zurück. Bei Dresdenia und auch bei den Ruderern haben längst neue
Vorstände das Heft des Handelns in die Hände genommen. Doch das
Thema ist geblieben, hat sich über Jahre durch die juristischen
Instanzen geschleppt und ist letztlich beim Bundesgerichtshof in
Karlsruhe gelandet. Schon allein die Tatsache, dass eine kleine
Ruderabteilung und sein Hauptverein als Gegner vor dem höchsten
deutschen Gericht stehen, möchte man als Außenstehender in die
Abteilung "Absurditäten" ablegen. Zumal da viel Geld verballert wurde,
das letztendlich dem Sport
verloren gegangen ist. Die Ruderer haben durch Beiträge und Spenden
rund 240.000
Euro aufbringen müssen, der Hauptverein hat für rund 200.000 Euro einen
Kredit aufgenommen, den er mit dem strittigen Bootshaus abgesichert hat.
Begonnen
hatte der ganze Streit im August 2002, als der Nachbarverein RU Arkona
beim Vorstand des Hauptvereins anfragte, ob er das Grundstück seiner
Ruderer verkaufen würde. Im Dezember dann einigten sich die beiden
Parteien auf einen Kaufpreis von 720.000 Euro. Und erst jetzt, nachdem
vollendete Tatsachen geschaffen waren, wurden die Dresdenia-Ruderer
über ihre "Enteignung" informiert. Nachdem auch die "große"
Mitgliederversammlung im Eilverfahren dem zugestimmt hatte, wurden die
Ruderer aufgefordert, bis April 2003 Grundstück und Bootshaus zu räumen.
Dass man
sich dagegen juristisch zur Wehr setzte, ist einleuchtend. Es ging vor
allem um zwei Fragen: Darf der Gesamtverein seine Ruderabteilung
gegen ihren Willen einfach vor die Tür setzen, obwohl im Laufe der
Jahre
wesentliche Werte durch die Ruderer geschaffen wurden? Und: Ist der
abgeschlossene Kaufvertrag mit der RU Arkona überhaupt gültig? Nachdem
alle juristischen Instanzen mit teilweise unterschiedlichen Urteilen
durchlaufen waren, landete diese Angelegenheit beim BGH.
Vor gut
zwei Jahren (am 02. Juli 2007) dann das Urteil:
- Der
Beschluss der Dresdenia-Mitgliederversammlung (Verkauf Clubhaus) ist
nichtig.
- Das Grundstück an der Scharfen Lanke ist
Eigentum des Vereins und nicht der Ruderabteilung. Der
Verein darf darüber frei verfügen, muss den Ruderern aber bei Verkauf
einen gleichwertigen Ersatz stellen.
- Ein
Verkauf ist dann unzulässig, wenn die Abwicklung des Vertrages zu
einer "Liquidierung" der Ruderabteilung "auf kaltem Wege" führen würde.
Die
Ruder-Union Arkona trat nach diesem Urteilspruch Anfang 2008 vom
Kaufvertrag zurück.
Wer nun
dachte, an den Spandauer Gewässern in Berlin würde Ruhe einkehren, weil
die Richter in den roten Roben eine Gasse vorgegeben hatten, in der man
sich gefahrlos (wenn auch nicht emotionslos) bewegen kann, der irrte
sich gewaltig. Denn obwohl kein gleichwertiges Grundstück zur Verfügung
gestellt wurde - nur das würde den Bestand der Ruderabteilung sichern -
zog der Vorstand gegen die Ruderabteilung vor Gericht und beantragte
"die Unterlassung der Benutzung des Grundstücks". Und das sollte dann
die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins im April absegnen. Mit
Beschlüssen, die zwar die Formulierungshilfe von Juristen nicht
verleugnen können aber inhaltlich neben dem BGH-Urteil liegen. Außerdem
wurde ein privater Käufer angekündigt, der das Grundstück für 860.000
Euro erwerben wolle.
Und nun? Im
August wird das Landgericht Berlin über die Räumungsklage gegen die
Ruderer entscheiden. Der Ausgang ist offen. Nur e!nes ist jetzt schon
klar: Die ausgegebene Summe von rund 440.000 Euro wird sich weiter
erhöhen. Ich kann grübeln wie ich will: Mit Sport, mit sportlicher
Fairness hat das alles nichts mehr zu tun.
©DasRudermagazin
August 2009
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bald ohne Bootshaus?!