Rudern @ Dresdenia Berlin
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Vermischtes
Liebe Clubmitglieder, liebe Freunde des Rudersports,
es ist sehr schwer, hier - vor dem Hintergrund der Geschehnisse der letzten Monate - rein sachlich zu berichten. Der Vorstand der Ruder-Abteilung ist jedoch immer darum bemüht, über interne und andere Ereignisse wahrheitsgemäß, umfangreich und vollständig zu berichten, da er sich als Organ seiner Mitglieder versteht.
Natürlich haben wir über die Beweggründe des Hauptvorstandes der SV Dresdenia Berlin e.V. (SVDB) nachgedacht. Wir können es jedoch nicht nachvollziehen, dass unter Sportkameraden, hiermit meinen wir sowohl den Vorstand der SVDB als auch den Vorstand der RU Arkona (RUA), der Verkauf unseres Grundstückes und Bootshauses bis zum Zeitpunkt der Ausfertigung einer Unterschriftsreifen Urkunde ohne Einschaltung der zirka 160 betroffenen Mitglieder der Ruder-Abteilung betrieben worden ist. Der Hauptvorstand hat bis heute nicht belegen können, dass ein Ausbleiben der Spende der Dresdner Bank für den laufenden Sportbetrieb in Höhe von 25.000 € zu befürchten ist. Außerdem hat die Ruder-Abteilung mehrfach darauf hingewiesen, dass sie sich aus eigenen Mitteln finanzieren kann und daher nicht auf Zuschüsse des Gesamtvereins angewiesen ist. Damit entfallen die vom Hauptvorstand angeführten finanziellen Gründe für den in unverständlicher Eile betriebenen Verkauf des Grundstücks.
Noch auf der erweiterten Vorstandssitzung der SVDB (anwesend 25 Vorstandsmitglieder aus 12 Abteilungen) am 25.11.2002 im Bootshaus wurde unter anderem der Vortrag der Ruder-Abteilung über die vielseitige Seniorenarbeit, die sportlichen Leistungen der aktiven Ruderer und die Anschaffung von zwei Booten (Kosten zirka 25.000 €) für die starke Jugendgruppe vom Vorstand der SVDB anerkennend mit viel Lob und Beifall entgegen genommen.
Der weitere Verlauf ist noch weniger zu verstehen. In unserer Not, hervorgerufen durch die Einladung der SVDB (siehe Anlage 1) zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.01.2003, Tagesordnungspunkt "Verkauf Clubhaus", mussten wir juristischen Beistand in Anspruch nehmen. Der von uns beauftragte Rechtsanwalt Dr. Joachim Börner hat am 21.01.2003 ein Kurzgutachten über die sich unter Zugrundelegung der Satzung der SVDB ergebende Rechtslage erstellt. Dieses Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass der vom Hauptvorstand der SVDB beabsichtigte Grundstücksverkauf unzulässig wäre und eine satzungswidrige faktische Auflösung der Ruder-Abteilung zur Folge hätte.
Das Kurzgutachten vom 21.01.2003 wurde dem Hauptvorstand der SVDB am 31.01.2003 und der Vorsitzenden der RUA, Frau Ingrid Weisbrodt (siehe Anlage 7), am 03.02.2003 bekannt gegeben. Beide Vorstände wussten somit, dass der beabsichtigte Abschluss des Kaufvertrages rechtlich äußerst bedenklich wäre und der Vorstand der SVDB in grober Weise gegen die ihm obliegenden Vorstandspflichten verstoßen würde.
Auf der RIG-Sitzung der Spandauer Rudervereine am Dienstag, den 11.02.2003 wurde die Vorsitzende der RUA Ingrid Weisbrodt unmissverständlich vom Vorsitzenden der Ruder-Abteilung befragt, wann die Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden soll. Ihre Antwort darauf: "noch bis zum 10. März" (siehe Protokoll der RIG-Sitzung).
Am Mittwoch, den 12.02.2003 gegen 11:30 Uhr teilte auf Anfrage die Vorsitzende der RUA Ingrid Weisbrodt unserem Vorsitzenden der Ruder-Abteilung telefonisch die ursprünglich vereinbarten Beurkundungstermine mit: am Freitag, den 14.02., oder am Samstag, den 15.02.2003!
Die Vorstände haben auch ignoriert, dass Rechtsanwalt Dr. Börner dem Vorstand der SVDB mit Schreiben vom 12.02.2003 (am Mittwoch) auf einen vom Kammergericht ursprünglich auf den 24.02.2003 anberaumten Verhandlungstermin hingewiesen und dazu aufgefordert hatte, noch am 12.02.2003 verbindlich zu bestätigen, dass vor diesem Termin kein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Statt dessen nahmen die Vorstände der SVDB und der RUA dieses Schreiben zum Anlass, den ursprünglich auf Freitag, den 14.02.2003, oder Samstag, den 15.02.2003, anberaumten Beurkundungstermin in gemeinsamer böswilliger Absicht auf Donnerstag, den 13.02.2003 vorzuverlegen, um dem befürteten Verkaufsverbot mittels einstweiliger Verfügung durch das Kammergericht zuvorzukommen.
Die von Herrn Dr. Börner in seinem Kurzgutachten vom 21.01.2003 vertretenen Auffassungen hat das Kammergericht dann in seinen beiden einstweiligen Verfügungen vom 14.02.2003 und vom 14.04.2003 in vollem Umfang bestätigt. Mit der ersten einstweiligen Verfügung ist es der SVDB bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt worden, auf Grund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.01.2003 durch seine gesetzlichen Vertreter einen Kaufvertrag über unser Bootshausgrundstück abzuschließen, weil "der Beschluss der Mitgliederversammlung des Antragsgegners vom 30.01.2003 als Grundlage für eine Veräußerung des Grundstücks wegen der damit verbundenen faktischen Satzungsänderung durch die Auflösung der Ruder-Abteilung nicht ausreichend ist" (zitiert aus der Begründung der Entscheidung des Kammergerichts).
Obwohl die einstweilige Verfügung des Kammergerichts vom 14.02.2003 an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ, haben die Vorstände der SVDB und der RUA die Abwicklung des Kaufvertrags vom 13.02.2003 weiterbetrieben. Die Ruder-Abteilung musste deshalb den Rechtsanwalt Dr. Börner erneut bitten, ein zweites einstweiliges Verfügungsverfahren einzuleiten, um die Rechte der Ruder-Abteilung zu wahren. Wiederum war die Ruder-Abteilung im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht erfolgreich. Der SVDB und der RUA ist es mit einstweiliger Verfügung vom 14.04.2003 bei Vermeidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Zwangsgeldes bis zu 25.000,00 € oder von Zwangshaft aufgegeben worden, den beurkundenden Notar anzuweisen, bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der Hauptsache den notariellen Grundstückskaufvertrag vom 13.02.2003 nicht zu vollziehen und etwa bereits gestellte Vollzugsanträge zurückzunehmen. In der Ausführlichen Begründung dieser Entscheidung hat das Kammergericht der Ruder-Abteilung nicht nur die sogenannte "aktive Parteifähigkeit" als nichtrechtsfähiger Verein zuerkannt, sondern zum zweiten Mal die vereinsrechtliche Unzulässigkeit des Grundstücksverkaufs und Anhaltspunkte für die Nichtigkeit des Kaufvertrages festgestellt, über die im Hauptverfahren endgültig zu entscheiden sei.
Im Juni 2003 hat der Vorstand der Ruder-Abteilung beim Landgericht Berlin die 90-seitige Klage und Anlagen einreichen lassen. Das Landgericht Berlin hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache auf Freitag, den 16.01.2004, um 9:00 Uhr, Tegeler Weg 17-21 in 10589 Berlin, Raum I/160 anberaumt. Der Umfang der Kläger (Einzel-/Sammelklage) wurde zwischenzeitlich auf 131 Mitglieder der Ruder-Abteilung erweitert.
Der vorstehend geschilderte Handlungsverlauf hat nichts mehr mit Fairness oder "Sportkameradschaft" zu tun und fordert Spekulationen über die wahren Beweggründe geradezu heraus - doch hierzu später.
Am 16.03.2003 fand auf Initiative von Frau Gabriele Wrede (Vizepräsidentin des LSB) sowie Herrn Dietmar Bothe (Pressesprecher des LSB) ein Vermittlungsgespräch mit den Vorständen der SVDB, der RUA und der Ruder-Abteilung im Bootshaus statt. Im Verlauf der vom LSB beabsichtigten "Annäherung" der beiden Rudervereine wurde seitens der Ruder-Abteilung "laut nachgedacht", ob in etwa zwei oder drei Jahren eine Fusion mit der RUA, mit einem zusätzlichen Buchstaben D in der Flagge der RUA möglich wäre; hierzu einige Aussagen des RUA-Vorstandes:
Herr H. Kutschan (Schatzmeister): Das kommt für uns nicht in Frage. Die letzte Fusion hat 40.000,- DM gekostet, die Flagge und die Briefbögen mussten erneuert werden. Das kommt für uns nicht in Frage.
Herr L. Frenkel (Stellvertretender Vorsitzender Verwaltung): Eine Fusion? Nein, das entspricht nicht unserem Sportkonzept. Das hier (auf den Tagungsort deutend) wird ein modernes Sportzentrum mit Gymnasik, Rückenschule, uns so weiter.
Frau I. Weisbrodt (Vorsitzende): 165 Dresdenia-Mitglieder können wir vielleicht nicht aufnehmen, aber es werden ja wohl kaum alle kommen. Die, die möchten, müssen einen Aufnahme-Antrag stellen und dann gehören sie nicht mehr der Ruder-Abteilung (Dresdenia) an.
Herr L. Frenkel (Stellvertretender Vorsitzender Verwaltung): Wir haben einen Kaufvertrag über ein leeres Grundstück und ein leeres Haus abgeschlossen. Es war nicht Sinn des Kaufvertrages, die Mitglieder von Dresdenia (Ruder-Abteilung) zu übernehmen. Das entspräche nicht dem Konzept.
Der Sachverhalt ("Verkauf Clubhaus") konnte weder auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.01.2003 noch auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30.06.2003 mit der gebotenen Sachlichkeit und Ausführlichkeit in Anwesenheit der Journalisten von Tagesspiegel, Berliner Morgenpost, Der Spandauer, Spandauer Volksblatt, und so weiter klargestellt werden. Beide Versammlungen waren keine Werbung für die korrekte Führung einer sportlichen Vereinigung. Besonders peinlich muss dabei wirken, dass der komplette Hauptvorstand der SVDB sich ausschließlich aus teilweise leitenden Mitarbeitern der Dresdner Bank AG zusammensetzt.
Nach Angabe des Protokolls der SVDB vom 26.10.2003 sind für Sitzungen/Versammlungen in 2003 Kosten von zirka 17.000 € eingeplant. Damit ist die dankenswerte Spende der Dresdner Bank AG in Höhe von 25.000 € pro Kalenderjahr 2003 nahezu verbraucht und wohl nicht im Sinne des Spenders, "Zweckbestimmung: laufender Sportbetrieb" verwendet worden. Der Vorstand der Ruder-Abteilung hat bereits nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.01.2003 mit Schreiben vom 05.02.2003 auf dieses Missverhältnis hingewiesen und Gegenvorschläge unterbreitet, um den Etat der SVDB von unnötigen Kosten zu entlasten. Nach eingehenden Gesprächen mit dem Landessportbund Berlin e.V. wäre es möglich, derartige Mitgliederversammlungen in dessen Räumlichkeiten abzuhalten. Die Kosten je Veranstaltung betragen zirka 200 €!
Wegen seiner aufwändigen Haushaltsführung ist der Hauptvorstand der SVDB gezwungen, die möglichen Prozessrisiken in Höhe von 56.000 € durch eine Rückstellung im Haushalt 2003 abzudecken. Dieser Betrag muss "fremdfinanziert" werden, also vermutlich mit Krediten der Dresdner Bank AG. Da der Hauptvorstand der SVDB keine Sicherheiten anbieten kann - laut Satzung auch keine Einnahmen von den Mitgliedern der Abteilungen erhält - wird möglicherweise das Grundstück Scharfe Lanke 75 nun mit einem Grundpfandrecht belastet. Hierzu müsste die Zustimmung des Käufers, der RUA, eingeholt werden, da der Kaufvertrag diesen neuen Umstand nicht berücksichtigt hat. Auf der Versammlung am 30.06.2003 wurde seitens des Vorsitzenden Harald Kussin mit drohendem Unterton mitgeteilt, dass alle Mitglieder der SVDB zur Deckung dieses Fehlbetrages und eventuell weiterer Kosten für diesen Streitfall herangezogen werden können; insbesondere den Mitgliedern der Ruder-Abteilung wurde außerdem mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gedroht.
Dieses war - neben der Solidarität mit der Ruder-Abteilung - für die Schach-Abteilung ein Grund, mit Wirkung zum 31.12.2003 - nach mehr als 70-jähriger Mitgliedschaft - aus der SVDB auszutreten. Diesen Beschluss hat die Schach-Abteilung einstimmig gefasst (siehe Anlage 8).
Wir haben bereits das Wort Spekulation benutzt, möchten uns aber mit dessen Inhalt nicht näher befassen. Dagegen glauben wir, dass eine so unglaubliche Geschichte wie unsere einen Vorlauf haben muss. Hierzu einige weitere Fakten, die jeder Leser dieser Zeilen selbst bewerten möge:
Für das beim Landgericht Berlin laufende Verfahren hat der Hauptvorstand der SVDB unter anderem ihre leitenden Mitarbeiter Klaus S. und Norbert S. als Zeugen benannt. Wir stellen die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen in Frage, da nachweislich gegen beide im Sommer 2002 ein Gerichtsverfahren wegen ehrverletzender Äußerungen über ein Mitglied des Vorstands der Ruder-Abteilung geführt wurde. Die Verfahren wurden dadurch beendet, dass die Beklagten ihre Äußerungen mit Bedauern zurückgenommen haben.
Darüber hinaus hat der vorgenannte Zeuge Norbert S. auf Grund anderer Verfehlungen (unter anderem erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung) in seiner Eigenschaft als langjähriger Schatzmeister/Vorsitzender Finanzen der Ruder-Abteilung mit Schreiben vom 13.09.2001 unter anderem Hausverbot für das Grundstück Scharfe Lanke 75 in 13595 Berlin erhalten. Über die genannten Verfehlungen und den daraus resultierenden Ausschluss aus der Ruder-Abteilung wurden der Hauptvorstand der SVDB sowie die Niederlassungsleitung der Dresdner Bank AG Berlin schriftlich informiert. Der Vorstand der Ruder-Abteilung hat bisher keine weiteren Maßnahmen eingeleitet, um das Ansehen der SVDB und der Dresdner Bank nicht zu beschädigen.
Durch den Aufruf unseres Ehrenvorsitzenden, Kamerad Kurt Lücke, sind Geld- und Sachspenden in einem beträchtlichen Umfang eingegangen, wofür wir an dieser Stelle allen Spendern sehr herzlich danken möchten. Darüber hinaus danken wir ihm für die Beschaffung von Abrechnungsunterlagen und Schriftstücken für die gerichtliche Auseinandersetung.
Trotz aller Probleme, die wir hier hoffentlich mit ausreichender Sachlichkeit dargestellt haben, findet auch in diesem Jahr für die "Kleinen und Großen" unsere Weihnachtsfeier im Bootshaus am Sonntag, den 7. Dezember 2003, 14:00 Uhr statt. Um eine reibungslose Vorbereitung vornehmen zu können, bitten wir, die Zahl der teilnehmenden Kinder und natürlich auch die der Erwachsenen bei Gabriele Frieben (Telefon: 361 20 88) anzumelden.
Wir wollen das für uns alle sehr schwierige Jahr mit einer Sylvesterparty im Bootshaus ab 20:00 Uhr ausklingen lassen. Die Organisation übernehmen unsere Ökonomie, Frau Marina Wurm (Telefon: 334 32 11) sowie Gabriele Frieben (Telefon: 361 20 88) und Ute Pulletz (Telefon: 813 36 80).
Für das laufende Jahr, das uns alle, insbesondere aber den Vorstand sehr belastet hat, wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das kommende Jahr 2004 persönliches Wohlergehen und viel Kraft für die kommenden Ereignisse.
Bleiben Sie mir gesund, damit wir gemeinsam unser schönes Bootshaus noch recht lange nutzen können.
Anlage 1: Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der SVDB zum 30. Januar 2003
Anlage 2: Bauantrag von Architekt Feldner vom 14. Juli 1962
Anlage 3: Baugenehmigung Senat Bau-/Wohnungswesen an die Ruder-Abteilung
Anlage 4: Protokoll Georg Ruscher, Kostenübernahme vom 21. August 1968
Anlage 5: Spende der Dresdner Bank AG vom 17. Dezember 1962
Anlage 6: Eigentumsfeststellung der Steganlagen durch das Bezirksamt Spandau vom 22. November 2001
Anlage 7: Schreiben an die Vorsitzende der RU Arkona, Frau Ingrid Weisbrodt, vom 3. Februar 2003, Kurzgutachten Dr. Börner
Anlage 8: Beschluss der Schach-Abteilung, Auflösung zum 31. Dezember 2003
Anlage 9: Bericht aus der LSB-Monatszeitschrift, Ausgabe Juni 2003
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